Aber so gesehen, sind diese Abkürzungen ja auch schon recht old school. Wer auch nur eine Minute auf Twitter verbringt, bekommt zahlreiche modernere Abkürzungen zu lesen, deren Sinn sich nicht immer sofort erschließt. LOL, ROFL oder *g* haben sich für mehr oder minder laute Kundgaben von Belustigung ja schon fast eingebürgert. Bei manchen Kürzeln muss ich aber googeln oder in der Wikipedia bei "Netzjargon" nachschlagen.
So auch im Falle STFU. Dessen Bedeutung war mir nicht spontan klar. Und das wiederum ist schlecht für die Betreiber von getDigital.de (genauer: für deren Geschäftsführer). Denn dieser wurde abgemahnt, weil er in seinem Online-Shop T-Shirts mit diesem Aufdruck verkauften. Es gibt nämlich eine deutsche Marke namens "STFU", die bereits seit Oktober 2005 beim DPMA (noch so ´ne Abkürzung: darunter findet man das Deutsche Patent- und Markenamt) eingetragen ist. Und zwar auch für "Bekleidungsstücke".
Gegen die Eintragung soll jetzt vorgegangen werden. Denn es sei
"ein Unding, dass es möglich ist, sich so allgemein gebräuchliche Begriffe schützen zu lassen. Die Abkürzung ist schließlich im Internet seit Jahren bekannt und kann somit als Teil der Sprache angesehen werden - und Sprache sollte ja ein Allgemeingut bleiben!"Tatsächlich wird für Worte der (deutschen oder bekannten fremdsprachigen) Alltagssprache angenommen, hier fehle die so genannte "Unterscheidungskraft" - daraus folgt dann nach § 8 Absatz 2 MarkenG (Markengesetz), dass das Wort nicht als Marke eingetragen werden darf. Die Frage, ob ein Wort zur Alltagssprache gehört, kann man ganz gut mit dem Blick in den Duden beantworten. Steht das Wort dort nicht, muss man schon mehr Aufwand betreiben, um die "Alltagstauglichkeit" zu beweisen.
Ob das hier der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Googelt man nach der Buchstabenfolge "STFU" erhält man "Ungefähr 10.000.000 Ergebnisse".
Schränkt man die Suche auf nur deutsche Seiten ein, erhält man immerhin noch ca. 290.000 Treffer.
Ob das vor dem DPMA ausreichen wird? Man darf gespannt sein.
Die Betreiber der Seite getDigital.de beschweren sich jedenfalls, dass sie einfach so abgemahnt worden seien, anstatt dass man sie einfach per Mail oder Anruf kontaktiert worden seien. Tatsächlich empfinde auch ich es in der Regel als wesentlich freundlicher, anstatt zu einer Abmahnung erst mal zu einem freundlichen (und kostenfreien) Brief zu greifen (das geht, wie die freundliche Abmahnung für Villa Kunterbunt vor Jahren zeigte). Aber darauf hat man eben keinen Anspruch.
Es bleibt nur zu hoffen, dass der Abmahnung keine weitere folgt, denn in dem oben zitierten Bericht wird auch das Originalschreiben der abmahnenden Anwaltskanzlei aufgeführt. Das könnte urheberrechtlich problematisch sein - und eine entsprechende Abmahnung nach sich ziehen. Vielleicht überlegen die Betreiber es sich ja, lediglich aus dem Schreiben zu zitieren, anstatt es komplett eingescannt auf der Seite zur Verfügung zu stellen... Nur so ein Tipp, denn: IANYL...
Links und Abkürzungsregister (in order of appearance):
- Spiegel Online zum Markenschutz für den Fluch
- Bericht auf getDigital.de: Internetslang wie STFU schützen lassen? WTF?
- OMG = oh my god (Oh, mein Gott)
- STFU = shut the f*** up (halt´s Maul)
- !!11einseinself (aus der Buchstabensprache Leetspeak
- MfG = Mit freundlichen Grüßen
- MfkG = Mit freundlichen kollegialen Grüßen
- SMS = Short Message Service (Kurznachrichten per Handy)
- LOL = laughing out loud (lautes Lachen)
- ROFL = rolling on (the) floor laughing (sich vor Lachen kugeln)
- *g* = giggle (kichern)
- DPMA = Deutsches Patent- und Markenamt
- MarkenG = Markengesetz
- WTF = what the f*** (Was zum Teufel)
- IANYL = I am not your lawyer (Ich bin nicht Ihr/Dein Anwalt)





Viel interessanter ist der Inhaber der Marke. In der Abmahnung wird behauptet, der Inhaber der Marke betreibe einen Online Shop bei eBay. Das stimmt allerdings nur teilweise. Seit über einem Jahr ruht der Account, die letzten beiden Transaktionen waren sogar Einkäufe und keine Verkäufe.
AntwortenLöschenSchaut man sich auch mal die Homepage des Inhabers über die Wayback Machine an, bekommt man auch schnell Zweifel, dass dort jemals Kleidung mit der Aufschrift "stfu" verkauft wurde.
Für mich sieht das so aus, dass der Anspruch auf Unterlassungs mangels Benutzung überhaupt nicht vorliegt (§25 MarkenG). Hauptsache der Laden hat sich einen kompetenten Anwalt geholt.
IANYL heisst wohl: I Am Not Your Lawyer
AntwortenLöschen-> fehlt im 'Register'
@anonym (1)
AntwortenLöschenDer Beitrag auf getdigital.de spricht davon, dass es einen weiteren Shop gibt, der auch genutzt wird. Davon bin ich ausgegangen, so dass Benutzung wohl vorliegen wird.
@anonym (2)
Danke, habe ich nachgetragen.
Das angebliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist doch nur noch eine Farce...
AntwortenLöschenIch wundere mich wirklich, dass überhaupt noch Menschen in Deutschland arbeiten...