"Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge"prangt. Und das so schön behördenmäßig auf grauem Papier daherkommt.
Jens Ferner stellt sich die Frage, ob das Formular strafrechtlich relevant sei. Die Antwort der Staatsanwaltschaft darauf kennen wir: Nein. Und ich pflichte Herrn Ferner zu: Strafrechtlich wird´s (leider) eher nicht.
Aber in meinen Augen spielen sich die Vorgänge nach Erhalt eines solchen Formulars manchmal dann so ab:
Tatsächlich sucht man das Wort "kostenfrei" oder "gratis" vergeblich. Und ja, wenn man genau liest, wird man auch erkennen, dass es sich um ein Angebot handelt, das angenommen werden kann. Wir wissen: Angebot und Annahme ergibt Vertrag.
Aber nehmen wir doch einmal das, was da unterstrichen im Formular steht:
"Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei
Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten"
Ein Jurist liest sofort: "Annahme", aha - wenn ich etwas annehmen soll, muss da auch ein Angebot vorliegen. Das könnte also ein Vertragsangebot sein - daher Vorsicht!
Ein Nichtjurist liest vielleicht etwas anders, auch unterstützt durch die schöne Zeilentrennung:
Entweder er
Oder er liest die gesamte Überschrift und liest dabei sinngemäß: "Wenn Sie annehmen, dass hier Daten fehlen oder fehlerhaft sind, dann ergänzen und korrigieren Sie das bitte."
Aber d`accord: Man hat es schwer zu behaupten, dass all das gut durchdacht ist und nicht einfach nur ein dummer Zufall oder "schlecht gemacht". Strafrechtlich ist das Ganze daher wohl wirklich nur schlecht angreifbar. Dennoch fordere ich meine Mandanten in der Regel auf, solche und ähnliche Formulare auch an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden. Wer weiß: Viel hilft manchmal auch viel.
Zivilrechtlich wird das Ganze aber in der Tat interessanter.
Denn durch eine in der Regel zwischen Tür und Angel geleistete Unterschrift in der Annahme, es handele sich um eine behördliche Datenabfrage wird - so bekommt man dann einige Zeit später von den Betreibern der Gewerbeauskunft-Zentrale zu lesen - ein Vertrag geschlossen. Und der soll dann ein paar Hundert Euro kosten und auf zwei Jahre abgeschlossen sein.
Jens Ferner meint dazu, der beste Schutz vor solchen Verträgen sei eine gute Vorsorge im Büro - beispielsweise ein einzelner Ansprechpartner im Haus, der sich ums Marketing kümmert.
Der Ansatz ist aber gerade nicht richtig:
Für diejenigen, die das Formular unterschreiben, wird ja gerade nicht deutlich, dass es sich um eine "Marketing"-Maßnahme handelt. Sie glauben nämlich, sie würden ihrer Staatsbürgerpflicht genügen und ein behördliches Schreiben ausfüllen. Es werden eben keine "Werbe-Rechnungen im Fließband ohne Kontrollinstanz abgefertigt", es schrillen nicht die Alarmglocken: "Das kostet was."
Und selbst wenn die Idee aufkäme, das Schreiben hätte etwas mit Marketing zu tun: Die meisten meiner Mandanten sind Einzelkämpfer - Geschäftsinhaber, Marketingkümmerer und Arbeitskraft in einem. Denn die Schreiben richten sich eben jedenfalls nach meiner Erfahrung vor allen Dingen an kleine Betriebe, gerne auch an Einmann-Betriebe.
Und die beschäftigen sich mit Hingabe mit dem, was sie eigentlich anbieten. Sie drucken, imkern, betreiben Pferdehöfe oder auch mal nur eine Fotovoltaikanlage. Und sind hier bei ihrer "richtigen" Aufgabe auch immer hoch konzentriert. Und das, was sonst noch anfällt, wird auch erledigt. Aber dann, wenn es "nicht so wichtig" erscheint, dann liest man ein Formular auch mal nicht ganz so genau durch. Und hat dann plötzlich einen Vertrag an der Backe.
Und auch wenn man das erste Schreiben weglegt - meist kommt einige Zeit später ein weiteres Schreiben, in dem dann mit einem weiteren Fettdruck etwas Druck gemacht wird:
"Schreiben ist Ihnen schon am xx.xx.2011 per Post zugesandt worden!"
Dieser künstliche Termindruck hilft auch dabei, doch noch schnell eine Unterschrift zu setzen.
Auch der Hinweis von Herrn Ferner, man habe ja nach den AGB sogar eine - für Gewerbetreibende sonst eher ungewöhnliche - Widerrufsmöglichkeit täuscht. Denn die Rechnung - und damit das böse Erwachen - folgt in aller Regel eben nicht innerhalb dieser 2-Wochen-Frist, sondern später. Und wenn die Gewerbetreibenden dann widerrufen wollen, hören sie nur: Die Frist ist schon abgelaufen. Pech gehabt. Da müssen Sie wohl zahlen.
Mein Rat:
Zahlen Sie nicht. Fechten Sie den Vertrag an. Und kündigen Sie ihn für alle Fälle auch. Und lassen Sie sich dabei am besten durch einen Anwalt vertreten.





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