14.04.2011

Unterhalt-Samen: Anonyme Samenspende und Unterhalt

Was es nicht alles gibt:

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) regelt grob gesagt, dass Kinder Unterhaltsvorschuss als Sozialleistung beantragen können, wenn sie bei einem alleinstehenden Elternteil leben und der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann (hier Infos der Wikipedia).

Das Verwaltungsgericht Frankfurt durfte jetzt folgenden Fall entscheiden: Eine Frau lässt sich künstlich von einem anonymen Samenspender befruchten. Für das daraufhin geborene Kind beantragte sie dann Leistungen nach dem UhVorschG. Ist ja klar: Denn der Vater des Kindes zahlte keinen Unterhalt.

Das machte das Gericht - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht mit:
"... die öffentliche Unterhaltsleistung [soll] dem alleinerziehenden Elternteil [...] dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben [...] An dieser Planwidrigkeit [...] fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht."
Manche Leute versuchen aber auch alles. Das führt dann aber wenigstens zu unterhalt-samen Urteilen:

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