Um eine andere Art der Zeitschriftenwerbung geht es derzeit die Bauer Media Group, bekannt für seine Jugendzeitschrift BRAVO. Die sieht nämlich argwöhnisch dem Treiben des Jugendmagazins SPIESSER zu, das offenbar mit wachsender Begeisterung an deutschen Schulen gratis verteilt wird.
Aber was heißt schon "gratis"? Finanziert wird das Ganze, man ahnt es schon, durch Werbung in der Zeitschrift selbst.
Aber ist das auch erlaubt? Die Bauer Media Group meint: nein. Und "hetzt ihre "Stabsstelle Medienrecht" auf verschiedene Schulen in Deutschland", wie Spiegel Online berichtet.
Ich habe mich mal im baden-württembergischen (ja, Schule ist Ländersache!) Rechtsgewimmel umgeschaut und musste feststellen, dass Bauer wohl Recht hat. Im Schulgesetz steht da zwar nichts dazu, aber es gibt da ja noch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen an Schulen. Und die sagt schon in ihrem ersten Absatz:
"Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule verbietet demnach, daß in den Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Interessen betrieben, Waren vertrieben oder Sammlungen, Wettbewerbe und Erhebungen durchgeführt werden, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist."Ein Ausnahmefall ("Abweichendes") ist in meinen Augen nicht berührt. Und auch das Kultusministerium schreibt auf eine ähnliche Anfrage im Jahre 2007:
(Hervorhebungen von mir - und, ja: da steht noch ein "daß" drin!)
"Bücher und Zeitschriften, die nicht unter den genannten Ausnahmekatalog fallen, dürfen an Schulen nicht, auch nicht unter Mitwirkung von Lehrkräften, vertrieben werden."Ich bin sehr gespannt, wie das Ganze ausgehen wird. David gegen Goliath, eben.
PS: Zufall oder Absicht, dass auf der Online-Titelseite derzeit der Beitrag "Brief an ... die Werbung" prangt? Da heißt es doch wirklich in den ersten Zeilen:
"Allerliebste Werbung, ich weiß, wie sehr du mich liebst und ich liebe dich ebenso. Ein Leben ohne dich kann ich mir nicht mehr vorstellen. Ich möchte für immer mit dir zusammen sein. Aber irgendwie sind alle gegen unsere Liebe und versuchen, uns auseinanderzubringen."Zufall? Oder Absicht?
Wenn Sie weitere Fragen haben - als Eltern oder auch als Schulleiter - können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
Weiterführende Links:
- turi2 zum aktuellen Fall ("übereilter Gehorsam")
- meedia zum aktuellen Fall ("Buhmann auf Schulhöfen")
- kress-report zum aktuellen Fall ("erhebliche Bedenken")
- Zum Hü und Hott nicht nur an Hamburger Schulen schreibt der Spiegel im Jahr 2007
- Die Zeit schreibt über Coca-Cola-Kids - auch aus 2007
- Übersicht zum Thema, allerdings aus dem Jahre 1998 (und leider in vielen Punkten nicht mehr aktuell)





Hallo Herr Dosci, die Verordnung zielt auf klassische Werbung.
AntwortenLöschenZeitschriften und Zeitungen sind aber eben genau keine Werbung, sondern sie sind Presseorgane und nach §5 des Grundgesetzes besonders geschützt. Daran ändert auch Werbung in den Zeitungen nix.
Wäre das anders müsste nicht nur SPIESSER auf den Prüfstand, sondern bspw. auch die Initiative "Zeitschriften in die Schulen" vom Bundesverband des Pressegrosso, bei der Zeitschriften gezielt an Schulen verteilt werden, u.a. auch die Zeitschriften des Bauerverlages.
http://www.pressegrosso.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=uploads/media/ZIDS_2011_Titelliste_9-12_Klasse.pdf&t=1302618797&hash=c99ad993ead1be14cf6b39230a3a82d4