Zeichen 314 der Anlage 3
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Das Amtsgericht Heidelberg wird jetzt zu entscheiden haben, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, ob die (vorhandene) Beschilderung insbesondere an der Seite der Bergheimer Straße ausreichend ist, ob vom Halter eines Autos eigentlich eine Vertragsstrafe verlangt werden kann, wenn er nicht gefahren ist, und und und... Gefordert wird - wie bereits geschrieben - ein Nutzungsentgelt (nämlich das wohl veröffentlichte Tagesentgelt in Höhe von 6,- Euro), dazu die Vertragsstrafe in Höhe von 25,- Euro und noch die Gebühr für die Halterauskunft in Höhe von 5,10 Euro. Alles in allem: 36,10 Euro.
Aus den der Klage beigefügten Fotos kann ich erkennen, dass es jetzt auch einen Parkautomaten vor dem Eingang zum LIDL gibt. Im hinteren Bereich des Geländes - also in Richtung Firebowl, Nachtschicht und Taeter Theater, in der Nähe des Fitness-Studios asporta - gibt es demnach einen weiteren Automaten.
Es hat sich auch bewahrheitet, was in einem Kommentar zum ersten Artikel der Reihe steht: Die dort genannte Internet-Adresse führt zwar mittlerweile zu einer Baustellenseite, aber die Anwaltskanzlei, die noch bis vor Kurzem mit der URL verlinkt war, hat jetzt auch die Vertretung der X 5 Parkservice GbR übernommen. Und dazu noch: Die geschäftsführende Gesellschafterin ist auch gleichzeitig Rechtsanwältin der Kanzlei. Kanzlei und Firma residieren unter derselben Geschäftsadresse.
Ich bin jedenfalls gespannt, was das Amtsgericht aus der Sache machen wird, und werde hier weiter berichten.
[Update 21.06.2011 und 07.11.2011]:
Die Klage in Heidelberg wurde abgewiesen! - und auch in Bruchsal hatte die Firma keinen Erfolg!





Hallo, ich bin auch betroffen und habe in einem Widerspruchsschreiben (e-mails liest die Firma offenbar nicht, obwohl sie die Adresse auf Ihrem Schreiben angibt) darauf hingewiesen, dass es von der Bergheimer Straße kommend keine Beschilderung gab (mein Fall liegt im Februar, da war das Ganze wirklich neu), der Parkautomat war unter dem Baugerüst versteckt. Ich frage mich, ob ich mich nach 10 Jahren kostenlosem Parken auf einem derart unübersichtlichen Gelände dann nach jedweder Art von neuem Schild umsehen muss/kann, wo eben gerade jede Art der Zufahrtsbeschränkung fehlt. Ich habe dann das Tagesentgelt überwiesen als wenn überhaupt angemessene Forderung, aber sie lassen nicht locker!
AntwortenLöschenMit großer Verwunderung habe ich am 2. November 2011 ein Schreiben vom X5 Parkservice erhalten, in dem stand, dass ich meinen Strafzettel in Höhe von 36,10 Euro nicht bezahlt hätte. Im April 2011 habe ich in der Tat auf demParkgelände im Landfriedkomplex geparkt, als ich im Lidl einkaufen wollte. Als ich ein Ticket ziehen wollte, wurde der Automat repariert, bzw. aufgebaut, d.h. kein Parkticket konnte ausgestellt werden. Als ich wieder nach ca. 15 Minuten aus dem Lidl kam, hatte ich einen Strafzettel, mit dem ich sogleich zur "privaten" Politesse ging, die einige Autos weiter Strafzettel verteilt hat. Bei ihr habe ich mich beschwert, dass man ja gar kein Parkticket ziehen könne, da ja, wie man sähe, der Automat aufgebaut bzw. repariert würde. Die Politesse nahm mir den Strafzettel ab, zerriss ihn und meinte, es hätte sich damit erledigt. In dem Glauben fuhr ich nach Hause und habe, da ich ja auch keinen Strafzettel mehr hatte, kein Geld überwiesen.
AntwortenLöschenNun wollte ich eine Email an die angegebene Emailadresse schicken, die sich als ungültig erwies. Ich werde nun meine Beschwerde auf dem Postweg verschicken. Es kann ja nicht sein, dass ich die Strafgebühr bezahlen muss!
Ergänzung zum Eintrag vom 4. November 2011, 14:30:
AntwortenLöschenAuf mein Schreiben wurde per email geantwortet. Eine gültige Emailadresse von dem x5 Parkservice ist: info@x5-parkservice.de
Die Telefonnummer wurde auch in der Antwortemail hinterlegt, unter der jedoch nur ein Anrufbeantworter geschaltet ist: 0049 (0)62 21 13 88 51 60
Hinweis: Auch in Bruchsal wurde die Klage der Firma abgewiesen - sie konnte nicht beweisen, dass die Halterin auch zugleich die Fahrerin gewesen ist. Siehe http://klawtext.blogspot.com/2011/11/parken-beim-heidelberger-hbf-4-auch.html
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