Allgemeines Gewerbeverzeichnissteht über einem Brief, der um "Rücksendung dringend bis zum ..."
Gewerbe - Industrie - Handel
Hinter dieser Aktion steckt die CSA Consulting Services Limited, deren Sitz mit Nicosia, Cyprus (Zypern) angegeben wird. Komisch, dass dann alles in deutscher Sprache abgefasst ist. Auch die Homepage Allgemeines-Gewerbeverzeichnis.info ist auf deutsch, wirbt mit dem Slogan "Handel in D | AT | CH" und damit, dass es das "Internetportal für die Listung von Gewerbebetrieben im deutschsprachigen Raum" sei. Die Homepage selbst ist ein Produkt der (ansonsten nicht näher bezeichneten) European Business Group. Naja. Ein Director, also Geschäftsführer der Limited wird nicht angegeben. Vielleicht mahnt das ein Wettbewerbsverein ja mal ab.
Ach ja, die Telefonnummer, die auf dem Auftragsfax steht, ist nicht mehr erreichbar: 069 25577260. Eine englische Stimme erklärt, dass diese Nummer nicht vergeben sei (antispam.de versucht hierzu ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.)
Branchenbuchprangt neben einer altmodischen Telefon-Wählscheibe über dem nächsten Schreiben; auch hier hat man es eilig - immerhin hat der Kunde aber 14 Tage Zeit zum Antworten. Der "Kunde" soll denken, er habe bereits einen Auftrag gegeben, denn "Korrekturabzug" steht breit über seinen Adressdaten, die die ÖBA Medien Verlags GmbH aus Bad Abbach netterweise schon voreingetragen hat. Daneben wird er unter der vorangekreuzten Überschrift "Premiumeintrag" darüber aufgeklärt, dass es neben dem kostenlosen Standardeintrag auch einen kostenpflichtigen Premiumeintrag gebe. 990,- Euro solle der netto kosten - pro Jahr. Bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das schon 1.980,- Euro (netto) bzw. stolze 2.356,20 Euro (brutto).
Brancheneintrag
Der Hinweis, dass man nicht mit den Gelbe Seiten Verlagen und der DeTeMedien Gruppe in geschäftlicher Beziehung stehe, soll "deutlich" machen, dass das beworbene Internetverzeichnis regionales-branchenbuch.de eben nicht gelbeseiten.de ist.
Übrigens wird es auf der Homepage regionales-branchenbuch.de selbst viel billiger: Hier wird ein Ein-Jahres-Vertrag zum Preis von 830,- Euro zz. der gesetzlichen MwSt. angeboten. Dafür spricht das Impressum noch von Verantwortlichkeiten nach dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), die hier beide längst nichts mehr zu suchen haben.
Gewerbeauskunft-Zentralesteht über dem dritten Brief. Zu diesem Angebot der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH sag ich nix mehr, denn dazu habe ich einfach schon genug geschrieben.
Erfassung gewerblicher Einträge
Gelbes Branchenbuchtitelt das vierte und letzte Angebot und sagt sofort, was es will: "-bitte mit korrekten Daten zurück-" ist eingekästelt, und fett steht da noch einmal "-bitte zurück bis ...-". Schnell und korrekt muss man also sein, um auf der Seite mein-branchenverzeichnis.info verzeichnet zu werden. Geld sollte man auch haben, denn aus den 497,- Euro netto werden beim angebotenen 2-Jahres-Vertrag 994,- Euro (netto) bzw. 1.182,86 Euro (brutto). Das kann man billiger haben, denke ich.
[Stadtname]
Aber auch dieses Angebot, das übrigens von der TM Marketing Service Limited aus London stammt, stößt den geneigten Leser und Überflieger des Angebots nicht gerade mit der Nase auf die Kosten. Im einleitenden Text steht ja auch noch "Der Grundeintrag mit Ihrer Adresse erfolgt wie gewohnt kostenlos." Das ist doppelt fipsig, denn zum einen sind die so genannten "Kontaktdaten" nicht Teil des kostenlosen Angebots (und was soll ein Branchenverzeichnis ohne Kontaktdaten bitte sein?) - und zum zweiten zielt der Ausdruck "wie gewohnt" doch darauf ab, dass der Leser meinen soll, er sei schon langjähriger Kunde. Clever.
Bleibt nur noch zu sagen, dass mein Mandant glücklicherweise "nur" auf zwei der vier Angebote eingegangen ist. Und dass er nach meiner Auffassung nicht zahlen braucht, da die Formulare es darauf anlegen, dass man die Kosten übersieht. Es gilt also wie immer: Man sollte sich aus allen gegebenen rechtlichen Gründen von dem Vertrag lösen, sprich anfechten, widerrufen (ja, ich weiß...), fristlos und fristgerecht kündigen. Und vor allen Dingen: nicht zahlen! Wer möchte, kann in bestimmten Fällen auch eine negative Feststellungsklage einreichen - das Gericht wird dann sagen, ob der Vertrag besteht oder nicht.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.