07.06.2011

Doktor weg - durch Urteil

Wer einmal ein Urteil lesen will, in dem einem Doktor sein Titel aberkannt wird - eine in heutigen Zeiten ja durchaus aktuelle Thematik - sollte seinen Blick nach Darmstadt wenden.

Hier war ein Fall zu beurteilen, in dem mindestens ein Viertel der Dissertation einer Dr. phil. abgeschrieben worden war. Spannend ist der Fall auch deswegen, weil neben dem Doktor- auch noch der Professoren-Titel auf dem Spiel steht - das Urteil sagt jedoch zu dessen Verbleib nichts aus.

Hier einige Passagen aus dem Urteil:
"Rechtsgrundlage für die Entziehung des Doktorgrades ist § 27 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) [...].


Danach sollen aufgrund des Hochschulgesetzes verliehene Grade und Bezeichnungen entzogen werden, wenn sie durch Täuschung erworben wurden oder nach ihrer Verleihung alte oder neue Tatsachen bekannt werden, die ihre Verleihung ausgeschlossen hätten.


Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin ihren Doktorgrad durch Täuschung im Sinne des § 27 Satz 1 HHG erworben hat, indem sie weite Teile ihrer Dissertation von anderen Autoren abgeschrieben hat, ohne sie als Zitate kenntlich gemacht zu haben; diese jetzt bekannt gewordene Tatsache hätte die Verleihung des Doktorgrades ausgeschlossen."

Mit der Vorlage der Dissertation versicherte die Klägerin mit ihrer „eidesstattlichen Erklärung“ auf der Rückseite der Seite … der Arbeit, dass sie die Arbeit selbständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Mittel angefertigt habe. Eine solche Erklärung ergibt sich unabhängig von dieser schriftlichen Versicherung auch bereits aus dem Begriff der Dissertation als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaft liefern muss [...]. Es entspricht – von der Rechtsprechung anerkannten – Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens, Textpassagen aus Werken anderer Autoren kenntlich zu machen und alle verwendeten Hilfsmittel offenzulegen [...]. Hiergegen hat die Klägerin in mindestens einem Viertel der Dissertation verstoßen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14.04.2011, Aktenzeichen: 3 K 899/10.DA


Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

5 Kommentare:

  1. Nein, Verwaltungsgerichte entziehen keine Doktortitel, weder durch Urteil noch sonstwie. Verwaltungsgerichte entscheiden über Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte. Den Doktortitel hat die verleihende Fakultät entzogen. Durch Verwaltungsakt.

    AntwortenLöschen
  2. Schauen Sie sich doch mal meine HP an. Auf Gutachten der Uni-Erlangen klicken. Wie kann ich die WikiPlag-Leute soweit bringen, gewisse Dissertationen 'abzuklopfen'?

    AntwortenLöschen
  3. Lieber Herr Karsten, die "WikiPlag-Leute" arbeiten ehrenamtlich. Aber wenn Sie ein begründeten Anfangsverdacht haben (Dissertation und eine erfolgversprechender Quelle), dann schauen Sie doch in den #vroniplag Chat vorbei.

    Wir bruachen in Deutschland einen "Office of Research Integrity" - aber der braucht Finanzierung. Ideen werden gerne entgegengenommen!

    AntwortenLöschen
  4. Dear Mrs. Debora Weber-Wulff, shure, we need funding. Especially in the case of my Dr. Claudia Scheuermann - of the University Erlangen. This woman does also med.psych.examinations for the TÜV-Fahrtauglichkeitsprüfungen..........!!!! I would not trust that woman with my train-set or to feed my cats.
    Have you seen my homepage hk>> "Uni-Erlangen"?

    AntwortenLöschen
  5. Wir schmeissen den Niebel raus, nehmen ihm das Geld für Evaluation von Entwicklungshilfe weg, zusätzlich nehmen wir die noch einzurichtenden hohen Geldstrafen für Vroni, Gutti & Co. und haben somit eine nette Finanzgrundlage für Ihre "Gesellschaft". Machen wir es so? Ich bin dabei. Wir könnten ja schonmal ne xxxPAL-Spendenadresse einrichten.

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.