15.06.2011

Gibt´s doch noch: Klage gegen Kindergarten

Für die einen ist Kinderlärm Zukunftsmusik. Für die anderen eine schädliche Umwelteinwirkung. Ein Vertreter der letzteren Fraktion tritt derzeit gegen eine geplante Kindertagesstätte in Ladenburg an, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet. Man sollte glaube, das sei in Zeiten, in denen nunmehr sogar per Gesetz Klagen gegen Kitas erschwert werden sollen, nicht mehr möglich. Ist es aber doch.

Im geänderten § 22 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) wird stehen:
"Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden."
Damit darf Kinderlärm nicht mehr ohne Weiteres als schädliche Umwelteinwirkung gesehen werden - Klagen gegen derartige Einrichtungen sollen damit eingedämmt werden.

Der betroffene Nachbar in Ladenburg beruft sich demnach auch nicht nur auf den Lärm der Kinder, sondern auch auf den durch Fahrzeugverkehr verursachten Lärm, auf nicht ausreichend verfügbare Stellplätze und schließlich noch darauf, dass in einem allgemeinen Wohngebiet doch keine Kindergärten zulässig seien. Jetzt muss zunächst das Landratsamt entscheiden.

Mein Kommentar: Seufz.

Links:
  • Verein KinderLadenBurg e.V.
  • Nach einem Hinweis in den Kommentaren möchte ich hier noch einen Link auf das lesenswerte Blog "de legibus" (lateinisch für: "Über die Gesetze") setzen, das sich mit einer möglichen Verfassungswidrigkeit der neuen immissionsschutzrechtlichen Regelung beschäftigt: "Raubtierföderalismus" lautet der Titel

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach: Sebastian Dosch Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Fon: 06221 8713-400 E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de Skype: kLAWtext

4 Kommentare:

  1. Mal eine Gegenfrage...haben Sie schon einmal neben einem Kindergarten gewohnt, respektive versucht Ihre Kanzlei neben einem solchen im Hochsommer mit geschlossenen Fenstern zu betreiben? So einfach wie das immer dargestellt wird ist es eben nicht! Wenn die Kinder Gas geben, hören Sie kein Wort mehr in Ihrer Wohung...geschweige denn, dass Sie telefonieren oder sich konzenrtieren können.
    PS: Ich habe selber 2 Kinder.

    AntwortenLöschen
  2. @ Anonym
    Den Kommentar finde ich gut, kann meine drei Plagen nämlich manchmal selbst nur schwer ertragen.

    Ich finde es bedenklich, durch allgemein abstrakte Regelungen festlegen zu wollen, ob Geräusche bestimmter Quellen nun schädlich sein sollen oder eben nicht.

    AntwortenLöschen
  3. Denkt denn keiner an die Kinder? Ich nicht, denn ich bin der Verfahrens- und Prozessbevollmächtigte des ”Vertreter[s] der letzteren Fraktion“ und werde voraussichtlich die gute Gelegenheit nutzen, unsere im De legibus-Blog vertretene Ansicht zur Auslegung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG in die Praxis umzusetzen:

    http://blog.delegibus.com/2011/03/25/die-kindergarten-als-nagelprobe-fur-eine-foderalismusreform/

    In Kürze wird dazu noch ein weiterer Beitrag meines Mitautors Oliver García erscheinen.

    AntwortenLöschen
  4. Vielen Dank für den lesenswerten Beitrag, Herr Kollege Fuchs. Ich habe ihn oben noch "anklickbar" verlinkt.

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.