06.06.2011

Internet-Abofalle muss 96,- Euro zurückzahlen.

Das Amtsgericht Mannheim hatte einmal wieder über die Firma Content Services Limited zu urteilen, jene Firma, die beispielsweise mit der Internetseite opendownload.de bekannt wurde.

Ein "Kunde" der Firma gab seine Kontaktdaten am 07.04.2009 an, schrieb dann einen Tag später an die Firma, man möge in Zukunft Rechnungen usw. nicht mehr an seine Geschäfts-, sondern an seine Privatadresse schicken. In einer weiteren E-Mail widerrief er den Vertrag ausdrücklich. Er bezahlte dennoch die ihm in Rechnung gestellten ominösen 96,- Euro. Später reute ihn dies, und er versuchte nunmehr mit der Klage, diese Kosten und seine Anwaltskosten wieder zurück zu holen. Mit Erfolg!

Das Gericht geht von einem Dissens aus: Der unglückliche Kunde durfte
"aufgrund der Aufmachung der Internetseite der Beklagten, der Tatsache, dass die herunterzuladenden Programme anderweitig legal kostenlos verfügbar sind sowie der Tatsache, dass der Hinweis auf die Entgeltlicheit der Nutzung nicht ohne Weiteres erkennbar und wahrnehmbar ist von einer Unentgeltlichkeit* ausgehen."*im Urteil steht als offensichtlicher Druckfehler "Entgeltlichkeit"
Da also der Anbieter der Internetseite auf der einen und deren Nutzer auf der anderen Seite nicht von denselben Voraussetzungen ausgingen, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. Das Gericht verweist in seinem Urteil auf seine Entscheidung vom Januar 2010.

Daran änderten auch nichts, dass der "Kunde" zunächst noch E-Mails schrieb und sogar den Betrag zahlte: Er durfte das Geld von der Firma zurück verlangen - und auch noch die Kosten für den Rechtsanwalt als "Schadensersatzanspruch [...] wegen des Berühmens eines nicht existierenden Anspruchs"

Prima, auf das Mannheimer Amtsgericht ist eben Verlass. Und dass man nicht ein zweites Vertragsjahr zahlen muss, wenn man bereits das erste gezahlt hat, na, das habe ich schon vor fast einem Jahr einmal geschrieben.

Also: Auch wenn man bereits gezahlt hat, darf man es in manchen Fällen ruhig probieren, sich das Geld wieder zurück zu holen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt dieser Fall.

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 27.05.2011, Aktenzeichen: 9 C 508/10
(dankenswerterweise zur Verfügung gestellt von Frau Kollegin Albrecht)

Lesenswert auch eine kleine Übersicht in meinem Artikel "Das Ende der Internet-Abzocke..."

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
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1 Kommentare:

  1. Na das klingt doch gut. Ich warte ja auch schon/noch auf das Schreiben Nr. 3 vom Zentralinkasso Berlin :) (für outlets.de)

    Betse Grüße

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