08.06.2011

Übersichtlicher geht es nicht: die neue Startseite von kino.to

Hier ein Screenshot:

(zum Vergrößern bitte anklicken)
Insbesondere der letzte Satz ("Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.") dürfte so manchem jetzt schlaflose Nächte bescheren...

Hier der Hintergrund zur Geschichte:

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

2 Kommentare:

  1. ich dachte die logs wären ausgeschaltet? Wie können die dann mit einer Verfolgung drohen?

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  2. Das Betrachten eines gestreamten Films erfüllt nochmal genau welchen Straftatbestand?

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