Tatsächlich gibt es einige Zeichen, die darauf hindeuten. So werden Anfragen und Anschreiben durch die dortigen Kollegen mittlerweile ein ganzes Stück schneller bearbeitet, als das in vielen anderen mit Filesharing-Abmahnungen befassten Kanzleien der Fall ist. Auch war zu beobachten, dass vor nicht allzu langer Zeit das Personal der Kanzlei mit einigen jüngeren Kollegen aufgestockt wurde (von derzeit 55 Anwälten haben 22 ihre Zulassung im Jahre 2010 oder 2011 erhalten - Quelle: http://www.rechtsanwaltsregister.org - Suche nach der Kanzleiadresse).
Auch werden mittlerweile Sätze geschrieben wie: "Wir empfehlen daher, die Akte nicht vorzeitig abzulegen, da unsere Mandantschaft ihre Ansprüche rechtzeitig innerhalb der laufenden Verjährungsfristen gerichtlich geltend machen wird." Das geht in seiner Formulierung weit über die übliche Formulierung "Wir werden unserer Mandantschaft raten, ihre Ansprüche klagweise geltend zu machen" hinaus.
Komisch finde ich bei dem Bericht der Kollegen allerdings den folgenden Satz:
"Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft."Denn der dort geschilderte Fall spielt im Jahre 2007 - und damals gab es den nunmehr hauptsächlich genutzten urheberrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG einfach noch nicht, der wurde erst im September 2008 eingeführt; der Rechteinhaber hatte damals also gar keine andere Möglichkeit, als staatsanwaltliche Hilfe zu beantragen.
Es bleibt also spannend.
[Update 14.06.2011]
Auch andere Kollegen diskutieren:
- Internet-Law (RA Stadler)
- LBR-Blog (RA Lampmann)
Mehrere Kollegen haben jetzt auch Klagen auf dem Tisch liegen:
- Thomas Stadler twittert´s
- Marcus Dury blogt´s





Die Netzwelt.de-Fraktion meldet auch bislang 3 Klagen und zwei in Aussicht.
AntwortenLöschen"Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG..." ... natürlich falsch. § 97 Abs. 1 a.F. UrhG.
Die Spezialisten von Waldorf jedoch möchten Geld nach § 97 Abs. 2 a.F. UrhG.
Lieber listiger Kollege,
AntwortenLöschenich denke nicht, dass es zu einer umfangreicheren Klagewelle kommen wird. Vielmehr vermute ich, dass man mit einigen Klagen gerade uns nervös machen will und damit die Abwehrstrategien aufbrechen möchte.
Frohe Pfingsten
Thomas Krause
Die "Netzwelt-Fraktion" (Anm. d. Verf.: H4-Empfänger, Nihilisten, Sauger ohne Unrechtsbewusstsein) würde auch nie zugeben, dass ihre Strategie (mod. UE + Nichtzahlung) sich irgendwann als Irrweg herausstellen wird.
AntwortenLöschenBitte nicht durcheinander kommen. :-)
AntwortenLöschen- MS-Concept berichtet nun von "mehreren" Klagen
- RA Dury berichtet über die Klagen der "Netzwelt.de-Fraktion", die allerdings nun 6 in der Anzahl darstellen.
- Die letzte Wasserstandsmeldung von einer anderen nichtjuristenquelle spricht auch von 6 Klagen, wobei eine dieser Klagen bei der "Netzwelt.de-Fraktion" angesiedelt ist ( Klagenanzahlklau :-) )
- die RA Stadler-Klage ist eine "Netzwelt.de-Fraktions"-Klage
Insofern stehen wir bei 11 klagen + "mehrere" bei MS Concept.