20.07.2011

Neues vom Blitzer: In Baden-Württemberg darf kurz vor Ortsausgang eine Radarfalle stehen

Ortsauswärts gefahren, zu schnell gewesen, 90 Meter vor dem Ortsausgangsschild geblitzt worden - Pech gehabt!

Das hört man oft in Stammtischdiskussionen:
"Kurz vor dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung darf man doch gar nicht geblitzt werden, da beschleunigen doch schon alle, und überhaupt: Das ist doch total unfair!"

Tja, nicht so das Oberlandesgericht Stuttgart. Das hat sich die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) mal genau angeschaut und in deren Abschnitt 4.2 folgenden Satz gefunden:
"Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrstellen), sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden."
(Hervorhebung von mir, AnmdRed)

Ortseingang
Ortsausfahrt
Das Ortsausfahrts- Schild (hier: rechts) ist aber nicht beschränkend, vielmehr hebt es eine Beschränkung auf. Zwar ist auf der Rückseite dieses Schildes in der Regel das Ortseingangsschild (hier: links) angebracht, das beschränkend ist - denn es schreibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Man müsse bei der Abstandsmessung jedoch die Fahrtrichtung des geblitzten Fahrers berücksichtigen. Und für diesen war ein beschränkendes Verkehrsschild nicht in Sicht.

Lesenswerter Beschluss also für alle Stammtischler:

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

1 Kommentare:

  1. ...rege Diskussion bei Udo Vetter, der dankenswerterweise hier auf meinen Beitrag verlinkte.

    Sein Kommentar: "Fies bleibt es ohnehin."

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