Möglicherweise wird das nun gerichtlich geklärt werden, denn natürlich lautet für Anwälte die einzig mögliche und richtige Antwort auf diese Frage: "Es kommt darauf an..."
Bei rechtambild.de habe ich einen kleinen Artikel zum Thema geschrieben, der auf den aktuellen Fall eingeht und ein wenig Licht ins Dunkel bringen soll: Urheberrecht mit einem Lächeln. Kommentare hier wie dort sind natürlich gerne ge
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
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