Daher auch all die Urteile. Ich habe einen Artikel geschrieben, wie man solche Urteile eventuell vermeiden kann.
Es kommt immer wieder vor, dass den alles andere als wohlklingenden Schreiben dann auch eines der Urteile beigefügt ist. Einige habe ich hier schon besprochen. Andere nicht.
Und weil diese Frage von Betroffenen immer wieder gestellt wird:
Nein! Das jeweils beigefügte Urteil betrifft nicht Sie persönlich, sondern einen anderen Kunden der jeweiligen Firma. Das können Sie schon daran sehen, dass die Namen der Beteiligten bis auf den der beteiligten Firma "geschwärzt" wurden, also nicht lesbar sind. Das sieht dann beispielsweise so aus:
Sie sehen: Da steht "In dem Rechtsstreit des [ ] Klägers - Prozessbevollmächtigte: [ ] gegen die [Firma], Beklagte, Prozessbevollmächtigte: [ ]". Es kann auch andersherum sein, dass die Firma Kläger und der Kunde Beklagter ist. So lange aber anstelle des [ ] nicht Ihr Name steht, gilt dieses Urteil nicht unmittelbar für bzw. gegen Sie!
Und warum wurde das Urteil Ihnen dann übersendet? Ich kann nur mutmaßen: Der Absender möchte vielleicht, dass Sie das Urteil lesen, den Eindruck bekommen, dass Sie dagegen nichts tun können und daher dann doch die 96,- Euro (oder auch 101,- Euro) zahlen. Das ist aber nur ein Verdacht, der mir gekommen ist.
In den letzten Wochen und Monaten wurden mir übrigens verstärkt die im Folgenden genannten Urteile gemeldet. Wie gesagt, lesen Sie im oben verlinkten Artikel nach, ob die dort gemachten Einwendungen auf Ihren Fall zutreffen. Dann haben Sie gute Chancen, die Ihnen gestellte Rechnung nicht bezahlen zu müssen. Ich werde diese Liste gegebenenfalls erweitern.
- Amtsgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011, Aktenzeichen: 7 C 1/11
- Amtsgericht Schweinfurt, Urteil vom 09.06.2011, Aktenzeichen: 10 C 1657/10
(das ich hier kommentiert habe) - Amtsgericht Langen (Hessen), Urteil vom 01.07.2011, Aktenzeichen: 55 C 107/11 (11)
- Amtsgericht Münster, Urteil vom 05.05.2011, Aktenzeichen: 7 C 3998/10
(lesen Sie hierzu auch meinen Artikel) - Amtsgericht Münster, Urteil vom 03.11.2010, Aktenzeichen: 3 C 2811/10
(auch hierzu habe ich etwas geschrieben) - Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 23.12.2010, Aktenzeichen: 9 W 517/10
(auch ein OLG-Urteil ist darunter - hier mein Kommentar)
- Amtsgericht Witten, Urteil vom 07.09.2010, Aktenzeichen 2 C 585/10
(mein ausführlicher Artikel zum Thema)
Fazit:
Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Lassen Sie sich im Zweifel aber auch von sachkundiger Seite helfen, damit nicht noch mehr solcher Urteile veröffentlicht werden.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





Heute hat meine Lebensgefährtin im Anhang Urteil vom AG Detmold AZ: 7 C1/11 im Anhang von "Deutsche Zentral Inkasso" bekommen...
AntwortenLöschenDas erste, was sie mich fragte: "So was kommt doch nicht vom Gericgt...".
Es wird genug dumme geben, die darauf herein fallen. Bei meiner Lebensgefährtin hatte es vorher Frau Katja Günter probiert, aber augenscheinlich sein gelassen.
Ich finde - in diesem Zusammenhang - nach wie vor das Urteil des Amtsgericht Leipzigs (118 C 10105/09) interessant. Und die erst kürzlich erschienenen Beiträge bei Akte (sat1) auch...