Es gibt ihn in mehreren leicht veränderten Versionen, zum Beispiel hier:
Nur ein Kommentar darf erlaubt sein zum folgenden Satz des Kollegen Wachs
"Es ist schon komisch, wenn etwa einem Schwerhörigen vorgeworfen wird, Bushido heruntergeladen zu haben, der das aber gar nicht hören kann."Er scheint dieses Lied hier nicht zu kennen...
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





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