01.08.2011

Heinz Erhardt, Karl Valentin und Mario Barth

Seltsame Auflistung, oder? Lässt mich denken an die Sesamstraßen-Frage: "Welcher Begriff passt hier nicht?" Aber die drei Herren haben eins gemeinsam: Verwendet man ihre Sprüche ungefragt, kann es teuer werden:
  • Aktuell gibt es Schadensersatzforderungen für die Wiedergabe von Gedichten des Schelms Heinz Erhardt.
     
  • Dass im Namen Karl Valentins auch für kurze Zitate abgemahnt wird, steht auf dessen Webseite - und hier.
     
  • Und der Dritte im Bunde lässt sich kurze - ääh - Sinnsprüche schützen, um sie dann abzumahnen: hier und hier (erfolglos).
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie einen entsprechenden Brief bekommen haben. Wie man zumindest am letzten Link ablesen kann, kann das durchaus Erfolg versprechend sein.

Mich erinnert das Ganze auch ein wenig an diese beiden Geschichten:

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

1 Kommentare:

  1. Lotto King Karl fängt auch damit an: "Hamburg meine Perle", eine Abmahnung liegt bereits auf dem Schreibtisch:

    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090547947/DE
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090547920/DE
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090547939/DE

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