12.08.2011

Online-Ausleihe in Mannheim, Ludwigshafen und Speyer: metropolbib.de

Wow, das ist mal ein Angebot: Die Stadtbibliotheken Mannheim, Ludwigshafen und Speyer bieten digitale Medien zum Download an. Und wie sich das für ein Angebot in der Metropolregion Rhein-Neckar gehört, findet sich deren Name auch in der Internetadresse wieder: metropolbib.de.
"Mit dem Bibliotheksausweis kann man E-Books, Hörbücher, Videos und Zeitschriften für eine bestimmte Leihfrist herunterladen und auf dem eigenen Computer, Mp3-Player, Smartphone oder E-Book-Reader nutzen. Und das kostenlos, von zuhause aus und rund um die Uhr!"
Ich habe es mal ausprobiert.

Das Angebot ist durchaus sehenswert:
  • eBooks wie "Die besten Apps für jedes Smartphone", Addison Wesleys "HTML 5" oder "Der weiße Neger Wumbaba"
  • Hörbücher wie "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod", "Das kleine Gespenst" oder auch Klassiker wie "Die Leiden des jungen Werther"
  • Videos (hier gibt es vornehmlich Reiseführer)
  • Zeitschriften wie den Spiegel, das Manager Magazin und die WirtschaftsWoche 
  • Tageszeitungen wie das Handelsblatt, die Frankfurter Allgemeine Zeitung (auch in der Sonntagsausgabe) oder die Süddeutsche Zeitung
Bei den Tageszeitungen jedoch gleich auf der Startseite eine Einschränkung:
"Heutige Ausgaben der ePapers Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung und dem Handelsblatt erst am frühen Nachmittag verfügbar. Wir informieren sobald diese wieder zur Verfügung stehen."
Das ist klar, wenn es nur zwei Exemplare gibt, selbst wenn die Ausleihzeit nur eine Stunde beträgt. Ja, Sie haben richtig gelesen: Die Medien sind - obschon digital - nicht unbeschränkt verfügbar. Es kommt vielmehr darauf an, wie viele Exemplare verfügbar sind und wie lange die Ausleihfrist ist: Im Falle der Tageszeitungen sind das 2 Exemplare und 1 Stunde.

Ich nehme an, es gibt Vereinbarungen mit den Verlagen, dass die Downloads nur in einer bestimmten Stückzahl und für eine bestimmte Zeit ermöglicht werden dürfen. Das ist auch verständlich, denn sonst würde sich jeder einfach einen Bibliotheksausweis beschaffen und könnte dann unbegrenzt lesen.

"Schuld" daran ist das Digitale Rechte-Management, DRM. Aber: Was beim Verkauf von digitalen Medien nervt, kann hier durchaus funktionieren: Den zum Download angebotenen Dateien wird ein Verfallsdatum beigegeben. So, wie man ein Buch ja auch nach einigen Tagen wieder in die Bücherei zurückbringen muss, so verfällt hier nach dieser Zeitspanne das Recht, die Datei zu nutzen. Dann noch Infos darüber, ob die Datei nur auf dem PC oder auch auf anderen Abspielgeräten genutzt und dorthin synchronisiert werden darf. Brennen darf man die Dateien in der Regel nicht, auch das ist in der Lizenz festgelegt. Und das Ganze sieht dann in der Übersicht beispielsweise so aus:

Geladen wurde ein Hörbuch - das darf ich jetzt bis zum 27.08.2011 anhören, ich darf es auch z.B. auf einen MP3-Player übertragen. Danach verfallen die Rechte, die Datei wird unbenutzbar.

Anders als bei gekauften Medien, kann ich mich hier auf diese Einschränkungen einlassen. Denn ich bin dieses Procedere von "normalen" Bibliotheken gewohnt. Außerdem muss ich mir für die Nutzung der "metropolbib" auch keine Sondersoftware installieren, sondern kann das E-Book mit einem normalen pdf-Anzeigeprogramm wie dem Adobe Reader anzeigen, das Hörbuch mit einem normalen Abspielgerät anhören. Und - Überraschung - ich dürfte mir das soeben ausgeliehene Buch sogar ausdrucken!

Man wird sehen, ob die Tageszeitungen in dieser Art der Ausleihe ihrem Namen noch gerecht werden können. Möglicherweise sind sie oft schon vergriffen, es wird also vom Zufall abhängen, ob man noch ein Exemplar bekommt.

Es fehlt leider die Möglichkeit, die Datei schon vor Ablauf der Nutzungszeit zurückzugeben. Das Hörbuch, das ich mir zum Test heruntergeladen habe, wird jetzt zwei Wochen auf mich registriert und somit für niemand anderen verfügbar sein. Auch wenn ich es heute Abend anhöre und morgen zurückgeben wollte - ich könnte es nicht. Aber das Angebot steht ja noch an seinem Anfang und wird sicherlich noch im Laufe der Zeit immer weiter verbessert werden.

Ein Blick noch in die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, die man vor der Nutzung des Angebots akzeptieren muss: Es gibt keine Überraschungen. Höchstens die angenehme, dass die Regelungen nämlich nur je 2 DIN-A4-Seiten lang, übersichtlich und verständlich geschrieben sind. So soll es sein!
Fazit:

Einen herzlichen Glückwunsch an die Macher dieses Angebots. Das macht Lust auf mehr! Und ich würde mich freuen, wenn auch die restlichen Bibliotheken mit Metropol-Card sich diesem Angebot anschließen würden.

Nur eine kleine kritische Anmerkung: Das Logo "Silhouette mit Kopfhörer" gefällt, erinnert aber doch stark an die Werbung eines bekannten Apfel Computerhändlers...

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

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