04.08.2011

Traurig: Blogger gibt wegen Abmahnungen auf

Es ist nachvollziehbar, was Oliver Stör da in seinem Blog "Störsignale" schreibt. Und bezeichnend für die ungewisse unübersichtliche Rechtslage, in der sich Blogger hierzulande befinden: Drei Anwaltsschreiben, drei Forderungen nach Geld in einem Jahr - aus welchem Grund, das kann man nur erahnen. Urheber- und Persönlichkeitsrechte nennt der (jetzt Ex-)Blogger selbst. Wir erinnern uns: Andere Blogger kapitulierten schon vor dem damals nur geplanten neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Diese Geschichte erinnert mich an eine Aussage von Markus Beckedahl, bekannt von netzpolitik.org und als Gründungsmitglied des Digitale Gesellschaft e.V. Er hatte mal in einem Radiointerview sinngemäß gesagt, dass die aktive Nutzung des Internet und Medienkompetenz geradezu untrennbar mit Verstößen gegen das Urheberrecht verbunden sind. Er gehe davon aus, dass "jeder aktive Social-Network Nutzer täglich viele Urh-Verletzungen begeht", wie er anschließend auf Nachfrage bei Twitter schrieb.

Ob das so ist, ob Medienkompetenz vielleicht vor allzu schweren Urheberrechtsverletzungen schützen kann, darüber kann man diskutieren. Dass die Gesetzeslage es jedoch - auch bei bestehender Medienkompetenz und auch dann, wenn man Acht gibt, - dem Blogger, Kommentator und aktiven Netzuser nicht leicht macht, das geht aus dem letzten Eintrag von Oliver Stör deutlich hervor. Er schreibt:
"Ich verfüge nicht über die Zeit, die Mittel und die Ausdauer ständig mit Rechtsanwälten zu korrespondieren, die absurde Forderungen für geringste Verstöße erheben.


Solange die Rechtslage in Deutschland einen Privatmann in Existenzgefahr bringt, sobald er eine anwaltliche Abmahnung mit einer nicht ganz perfekten Formulierung beantwortet, sehe ich keine Möglichkeit diese Seiten weiter im Netz zu belassen."
Und hier kann ich ihm nur beipflichten: Insbesondere das Urheberrecht ist doch ursprünglich gemacht worden für den Interessenausgleich zwischen gleich starken Parteien. Früher standen sich in Gerichtsverfahren häufig Verlage und ähnliche Unternehmen gegenüber, und zwar auf Seiten des Klägers wie des Beklagten. Die hatten in der Regel auch die finanziellen Möglichkeiten und das entsprechende Know-how dazu. Heute werden immer häufiger Privatleute mit diesem - auch für Juristen nicht einfachen - Rechtsgebiet konfrontiert. Und werden dann dazu gebracht, ihr Blog zu schließen und das soziale Internet so ein Stückchen ärmer zu machen.

Immerhin: Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit nach einer entsprechenden "Kleinen Anfrage" der SPD,
"ob die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 97a Absatz 2 UrhG für eine Kostendeckelung den aktuellen (technischen) Entwicklungen noch gerecht werden und einen angemessenen Ausgleich der betroffenen Interessen darstellen."
Das ist längst überfällig (auch wenn ich den Ausgang dieser Prüfung schon vorauszuahnen glaube).

Dieser Paragraph 97a Abs. 2 UrhG war einst dazu eingeführt worden, Privatleute von allzu hohen Abmahnkosten zu schützen. Oder, genauer (so steht es auf S. 49 und 50 der Beschlussempfehlung und dem Bericht zum neu eingeführten Paragraphen):
"Damit wird ein angemessener Ausgleich der verschiedenen Interessen geschaffen. Der Betrag von 100 Euro ermöglicht es den Rechtsinhabern, Rechtsverletzungen auch in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wirksam zu verfolgen. Zugleich schützt die Begrenzung Verbraucher, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs tätig werden, vor überzogenen Forderungen. Die Regelung soll dabei insbesondere Fallgestaltungen wie die folgenden erfassen:
  • öffentliches Zugänglichmachen eines Stadtplanausschnitts der eigenen Wohnungsumgebung auf einer privaten Homepage ohne Ermächtigung des Rechtsinhabers;
  • öffentliches Zugänglichmachen eines Liedtextes auf einer privaten Homepage, ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermächtigt zu sein;
  • Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber."[Hervorhebung von mir]
Und jetzt sagen Sie mir mal, was "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" ist. Denn da (und leider nicht nur da) scheiden sich die Geister. In meinen Augen wollte der Gesetzgeber Privatpersonen schützen. Privatpersonen wie Oliver Stör, der seinen Blog als privates Blog sieht. Privatpersonen wie die Eltern der Kinder, die in Tauschbörsen nicht nur Musikstücke herunterladen, sondern sie - meist, ohne es zu wissen, - gleichzeitig auch wieder anderen der ganzen Welt zum Download anbieten. (Und wenn ich Musik schreibe, meine ich damit natürlich auch Filme, Hörbücher, Software etc.)

Ich weiß, die Rechteinhaber (ich spreche ausdrücklich nicht von den Urhebern) haben darauf eine andere Sicht. Und ich weiß als Musiker auch, dass Kreative für ihre Arbeit eine Entlohnung zusteht. Aber die Gleichung Tauschbörsennutzung = Tod der Musik, die will ich einfach nicht glauben. Auch die Gleichung Tauschbörsennutzung = Millionen, Milliarden von Schäden ist in meinen Augen schon zu oft widerlegt worden.

Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen. Ich kannte den Blog von Oliver Stör nicht. Aber ich finde es schade und bedenklich, dass er sich dazu genötigt fühlte, ihn aufzugeben.

[Update 04.08.2011]
Über den Kommentator kg bin ich auf den lesenwerten Artikel bei Archivalia und so auf den ebenso lesenswerten Artikel bei der taz gestoßen. Die schreibt, es bestünde ein Zusammenhang mit der Abmahnung von Heinz-Erhardt-Zitaten (auf die ich hier schon kurz hingewiesen hatte). So schließt sich der Kreis...

Der im Artikel zitierte Kollege Markus Kompa hat wohl Recht: Es hätte noch deutlich teurer kommen können. Aber auch so war es offenbar schon teuer genug...

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

6 Kommentare:

  1. Der Schockwellenreiter schreibt auch einen Kommentar zum Thema: Keine Störsignale mehr - danke auch für den Backlink!

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  2. Der erste Schritt wäre das dem Abmahnunwesen generell ein Riegel vorgeschoben würde...

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  3. http://archiv.twoday.net/stories/38733398/

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  4. Schönen guten Tag,
    mich würde interessieren wegen welcher "Vergehen" man noch abgemahnt werden kann solange man ausschließlich eigenen Content verwendet?Dankeschön

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  5. Christian Wolf vom Basic Thinking Blog hat Oliver Stör interviewt - da gibt es noch ein paar Hintergrundinfos...

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  6. Wie sich gezeigt hat geht es hier ja nur um geltendes Recht, vor allem das Urheberrecht. Das Gesetzefür alle gelten und auch von allen berücksichtigt werden müssen ist ja eine gute Sache, finde ich.

    Das Problem liegt eher daran, dass sich ein Blogger nun mal durch sein Veröffentlichen im öffentlichen Raum befindet und da gelten andere Regeln als z.B. in einer privaten Korrespondenz. Das Internet wirkt zwar "privat" ist es aber nicht und schon gar kein rechtsfreier Raum. Wer sich nicht an das geltende Recht hält muss eben mit einer Abmahnung rechnen. Wer sich nicht vor dem Gang an die Öffentlichkeit schlau macht über die betreffenden Gesetze, muss es eben auf die harte Tour lernen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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