- Sieben Jahre Haft für Skimming-Betrüger
Manipulationen an Geldautomaten in 6 Bundesländern wurde einer Bande von Geldautomaten-Betrügern vorgeworfen. Einer der Täter - der "Dreh- und Angelpunkt" des Geschehens - wurde jetzt nach einem umfassenden Geständnis vom Landgericht Wuppertal zu 7 Jahren Haft verurteilt. Er hatte ca. 1.000.000,- Euro (in Worten: eine Million) durch seine Betrügereien eingenommen.
Interessant dazu eine Meinung des Verteidigers, nämlich "dass das Plündern der Konten den Angeklagten mangels einheitlicher Sicherheitsstandards in der EU sehr leicht gemacht worden sei. Die Manipulation eines Geldautomaten sei 'leichter als so manchen Ikea-Schrank aufzubauen'." Dem kann man sich eigentlich nur anschließen...
Links:
WDR aktuell und onlinekosten.de
- Dummheit schützt doch vor Strafe
100 TANs hat das Opfer einer E-Mail-Aktion auf einer gefälschten Bank-Seite eingegeben. Und damit den Weg frei gemacht für die Plünderung seines Kontos. Das Landgericht Landshut hat das mit Urteil vom 14.07.2011, Aktenzeichen: 24 O 1129/11, nicht als grobe Fahrlässigkeit eingestuft - und der Bank des Opfers aufgegeben, den Schaden zu übernehmen. Es bestünde ein Rückzahlungsanspruch aus § 675u Satz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge regelt. Der Bank stünde auch kein Schadensersatzanspruch gegen das Opfer nach § 675v Abs. 2 BGB zu, da das Opfer nicht grob fahrlässig seine Pflichten verletzt habe: "In diesem Zusammenhang ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Kläger um einen gebürtigen Osteuropäer handelt, der deutsch nicht als Muttersprache spricht. Der Kläger ist als angestellter Schlosser tätig und besitzt nur äußerst rudimentäre Computerkenntnisse."
Sprich: Hier schützte Dummheit (in Form der nur äußerst rudimentären Computerkenntnisse) vor Strafe. Das reiht sich ein in eine Liste weiterer Urteile, die zu ähnlichen Ergebnissen kommen, vgl. hier (mit weiteren Nachweisen).
Ich halte dieses Urteil für ein wenig zu weit gehend. Auf der anderen Seite sollten die Banken wirklich endlich darüber nachdenken, wie sie ihr Karten- und Online-Banking-Geschäft sicherer machen können. Die Möglichkeiten zum Missbrauch sind einfach zu zahlreich.
Links:
netzpolitik.org und Arbeitsgruppe Identitätsschutz, die das Urteil auch im Volltext zur Verfügung stellt.
- Polizeibroschüre informiert über Skimming-Manipulation von Geldautomaten
und kann hier heruntergeladen werden.
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...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
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