14.12.2011

Alternativer Text für Bilder in html-Seiten kann Markenrechte verletzen

Für das Blog "Recht am Bild" habe ich heute zu einer Gerichtsentscheidung geschrieben, die nicht überrascht, die aber eine bislang offene Lücke schließt: Es geht um die Einbettung von Bildern auf Internetseiten und die Frage, ob man mit dem Inhalt des so genannten "alt"-Attribut des "img"-Tags Markenrechte verletzen kann.

Kurze Antwort: Man kann.

Wer es etwas genauer wissen möchte, liest am besten "Bilder auf Internetseiten - Erste Gerichtsentscheidung zum “alt”-Attribut des “img”-Tags"

Das zugehörige Urteil: OLG Düsseldorf vom 22.11.2011, Aktenzeichen: I-20 U 68/11

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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1 Kommentare:

  1. ... um die Einbettung von fremden Bildern, nicht von Bildern allgemein.

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