29.12.2011

Es gibt einen Grund, die FDP zu wählen...

...und der heißt: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Nein, ich will hier keine politische Reklame machen, und die FDP samt Frau Leutheusser-Schnarrenberger haben bei mir auch schon mal negative Schlagzeilen gemacht. Aber dennoch möchte ich hier einmal meine Hochachtung vor der Bundesjustizministerin kund tun, denn sie zeigt gerade, dass es noch möglich ist, in der Politik ein eigenes Profil zu haben und dafür auch einzustehen.

Es geht um die Vorratsdatenspeicherung. Jenes Projekt, das sich mittlerweile ins siebte Jahr quält. Jenes Projekt, das die EU gerne gemäß ihrer Richtlinie 2006/24/EG in den Mitgliedsstaaten umgesetzt sehen würde. Jenes Projekt, das nach Umsetzung ins deutsche Recht kläglich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist - jedenfalls in seiner damaligen Form.

Deutschland ist aufgrund der Richtlinie dazu "gezwungen", die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch grundsätzlich grünes Licht dazu gegeben - es müssen aber eben die verfassungsrechtlichen Grundsätze beachtet werden. Die EU-Kommission droht Deutschland jetzt mit einer Klage, da die Umsetzungsfrist überschritten wurde; dann drohen Strafzahlungen in Höhe von 13.000 bis 823.000,- Euro. Am Tag (sagt jedenfalls die FAZ).

Doch würde eine solche Klage der EU-Kommission überhaupt Erfolg haben? Die EU selbst geht nach einer Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung davon aus, dass die Richtlinie selbst "gravierende Mängel" aufweise und daher überholt werden müsse. Dieser Prozess sollte meines Erachtens erst einmal abgewartet werden, bevor dann wieder Gesetze geändert und angepasst werden müssen. Die Süddeutsche Zeitung fasst das treffend in dem Satz zusammen: "Das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen" und sagt voraus, dass nicht deutsche Standards aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt werden müssten.

Auch die Richtlinie selbst scheint mir Angriffspunkte zu bieten: In den Erwägungsgründen der Richtlinie steht unter Nr. 16 Folgendes:
"Die Mitgliedstaaten müssen gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie auf Vorrat gespeicherten Daten nur in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und unter vollständiger Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden."
[Hervorhebung von mir]
Wenn aber schon die Vorratsdatenspeicherung selbst gegen Grundrechte verstößt, wie kann dann die Weitergabe grundrechts- und rechtskonform ablaufen?

Und gerade angesichts der mittlerweile bindenden Grundrechtscharta der EU (pdf) wäre auf die dort erfassten Freiheitsrechte hinzuweisen. Denn in deren Artikel 7 steht "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation" und in Artikel 8: "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten." Diese Rechte sind im Lichte des deutschen Grundgesetzes auszulegen - und da kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zum Tragen.

Wendet man dann noch den Blick auf die zweifelhaften Vorzüge der Vorratsdatenspeicherung und wägt sie gegen den dadurch entstehenden Verlust von Freiheitsrechten und Freiheit ab, dürfte die Angelegenheit eigentlich klar sein. Denn der Terrorismus-Joker, der immer wieder hervorgezogen wird, wenn es um dieses Thema geht, sticht gerade hier nicht. Die Aufklärungsquote von Internet-Straftaten ist schon heute weitaus höher als die von "offline" begangenen Straftaten. Und selbst das Bundeskriminalamt muss zugeben, dass es zwar in manchen Fällen wünschenswert wäre, auf Verbindungsdaten zugreifen zu können, es in diesen (nicht aufzuklärenden) Fällen aber in der Regel nicht um terroristische oder Straftaten der organisierten Kriminalität geht. Der AK Vorrat hat zu diesem und weiteren Themen einige Materialien zusammengestellt.

Noch einmal: Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger - es wird gespeichert, wer wann von wo aus mit wem telefoniert, gechattet, gemailt hat. Mit Adressdaten und allem Drum und Dran. Es geht nicht darum, nach dem Bekanntwerden einer Straftat die entsprechenden Daten zu speichern, denn das ist auch heute schon möglich (und sinnvoll). Es geht darum die Daten von jedermann zu speichern.

Die deutsche Rechtsprechung spricht in solchen Fällen davon, dass allein durch die Möglichkeit der Speicherung solcher persönlicher Daten ein "psychischer Anpassungsdruck" erzeugt werde, durch den der Bürger in seiner Freiheit, sein Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner Entscheidung zur Volkszählung in den 80er-Jahren gesagt:
"Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung ... registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8 und Art. 9 Grundgesetz) verzichten."
Wer damit rechnet, dass die Daten über sein Kommunikationsverhalten aufgezeichnet werden, wird vielleicht darauf verzichten zu kommunizieren. Und das wiegt schwerer als die vage Aussicht darauf, eine Straftat vielleicht verhindern zu können.

Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel "Three Strikes - Diskussion".

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

2 Kommentare:

  1. Frau L-S in allen Ehren, aber leider ist sie in der falschen Partei.

    Die FDP bleibt trotz der letzten aufrechten Liberalen unwählbar.

    Außerdem, wer will schon seine Stimme bei der nächsten Wahl an eine Splitterpartei die nicht in's Parlament kommt verschwenden. ;-)

    AntwortenLöschen
  2. Ich empfehle die Aufbereitung der Vorratsdaten des Grünen-Politikers Malte Spitz in der Zeit:

    http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.