Müssen auch Nutzer von kino.to jetzt genau so lange zittern? Denn ein Leipziger Richter setzte nun in einer Urteilsbegründung das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleich, wie beispielsweise golem.de oder die sueddeutsche.de unter Berufung auf eine Pressemeldung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) melden.
Abgesehen von der juristisch noch nicht geklärten Frage, ob das wirklich so ist, wird man jedoch sagen müssen, dass die Verfolgung der wahrscheinlich Millionen von Tätern nicht mehr möglich sein wird. Selbst wenn auf den Servern von kino.to die IP-Adressen der auf diese illegale Plattform zugreifenden Personen gespeichert sein sollten, so sind die dahinter liegenden Klar-Daten (Name, Adresse des Internetinhabers) in aller Regel längst gelöscht und somit nicht mehr greifbar. Und das gilt sowohl für straf- wie auch für zivilrechtliche Fälle.
Außerdem ist es mehr als fraglich, ob die - vermutlich sogar nur mündlich getroffene - Aussage eines Strafrichters am Amtsgericht in einem nachfolgenden Prozess überhaupt herangezogen würde. Es darf zudem bezweifelt werden, dass diese Aussage sich überhaupt in den schriftlichen Urteilsgründen wiederfinden wird.
In meinen Augen ist es jedoch dennoch nicht ratsam, nunmehr ohne Hemmungen die zahlreichen Nachfolgeseiten von kino.to zu nutzen - das hatte ich ja auch schon einmal gesagt...
[Update 13.02.2012]
kino.to: Müssen Premium-Nutzer jetzt in den Knast?
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Bei der aktuell angedrohten Verfolgung geht es um die Nutzer, die für einen Premium-Zugang bei einem der Hoster von kino.to gezahlt haben. Die kann man unabhängig von der IP anhand des Paypal-Accounts ermitteln. Der Vorwurf ist auch nicht die Urheberrechtsverletzung durch Anschauen der Streams sondern die Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen durch die Betreiber/Uploader von Kino.to.
AntwortenLöschenhttp://www.heise.de/newsticker/meldung/Zahlende-Kino-to-Nutzer-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-1433503.html
Vielen Dank für Ihren Kommentar, der allerdings besser zu diesem Thema passen würde: kino.to: Müssen Premium-Nutzer jetzt in den Knast?
LöschenAuch wenn es um Beihilfe zu gewerblicher Urheberrechtsverletzung geht - wie genau soll das bitte bewiesen werden? Allein dass gezahlt wurde, beweist noch nicht, dass konsumiert wurde - und schon gar nicht, welche konkreten Werke davon betroffen waren. Das dürfte in einem strafrechtlichen Verfahren durchaus als problematisch angesehen werden.
Diskutiert wird auch die Frage nach Hausdurchsuchungen - bei denen dann die tatsächlich angeschauten Filme ermittelt werden könnten. Ob das geschieht oder ob nicht viel eher die informierten Premium-Nutzer die Datenspuren vernichten, darf gespannt erwartet werden.
Und noch einmal: Entgegen der Sachlage beim Filesharing, wo ein Film oder ein Musikalbum Tausenden von Nutzern angeboten wird, geht es hier nur um die Nutzung eines einzelnen Users - vom rechtlichen Unwert her gesehen jedenfalls ein himmelweiter Unterschied.