Das Thema war vor Kurzem wieder hochgekocht, als der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, forderte: "Wer im Internet Urheberrechte verletzt, dem soll der Zugang zum Netz gesperrt werden." Three Strikes, das bedeutet also kurz gesagt, dass bei mehrfachen im Internet begangenen Urheberrechtsverstößen nach zwei Verwarnungen als dritte Maßnahme dann der Internetanschluss des Betroffenen gesperrt wird.
Aber: Wer ist eigentlich der Betroffene? Ist das der Täter oder vielleicht nur der Inhaber des Internetanschlusses? Wie sicher sind denn die Methoden zur Aufklärung derartiger Internetdelikte? Und ist das Ganze grundrechts- und menschenrechtskonform?
Die Antworten gibt es im Artikel "Urheberrecht: Three Strikes auf Prüfstand".
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
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