Die Kollegen Breuning und Winkler berichten über einen
Fall, in dem eine Homepage bestellt und auch eine Homepage geliefert wurde - und bei dem die Kundin am Ende nicht so ganz glücklich mit dem Ergebnis ist. Denn was unter der vereinbarten "rundum-sorglos Homepage" zu verstehen ist, ist eben nicht ganz klar.
So monierte die Kundin, dass sie zwar Texte erstellen, nicht aber die Textgröße und -farbe ändern könne. Hier müsse sie sich sklavisch an das vorgegebene
CSS halten. Aber genau dafür ist das CSS doch da: Dass man einheitliche Formatierungen im gesamten Webauftritt hat. Manuelle Änderungen hieran mögen manchem sinnvoll erscheinen - nicht aber, wenn man z.B. ein Corporate Design zu wahren hat. Dann wäre es vielleicht sogar schädlich (in den Augen eines (Web)Designers jedenfalls), wenn zwischen der in
bordeaux und
grau gehaltenen Seite plötzlich
blaue Buchstaben tanzen. Es kommt eben auf die Herangehensweise an: Der Designer möchte eine schicke, einheitliche Homepage, der Autor eine, in der er sich ausleben kann. Und das geht selten in eine Richtung.
(Ob die Dame übrigens mit einer Blog-Software, wie von den Kollegen vorgeschlagen, besser dran gewesen wäre? Auch diese arbeitet üblicherweise mit Stylesheets, deren Abänderung häufig auch Spezialwissen erfordert. Gut wäre aber in den Augen der Kundin wohl die Einbindung eines
WYSIWYG-Editors gewesen, egal ob in einem Content Management System oder in einem Blog...)
Dass ein Content Management System geliefert, aber nicht erklärt/geschult wurde, ist schon eher als Mangel aufzufassen, denn eine Einführung muss man bei einem nicht selbst erklärenden System schon erwarten. Ob dies auch hätte vereinbart werden müssen, steht auf einem anderen Blatt. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier eine Nachbesserung verlangen könnte, denn ohne Anleitung wird man wohl kaum "rundum sorglos" sein können. Und das Fehlen eines Handbuchs ist ein klarer Mangel.
"Gut bei Google finden" - das ist hingegen so eine Sache - zumal bei statischen Seiten. Hier stand im Angebot des Webdesigners, dass der Quellcode von Suchmaschinen gelesen werden können müsse. Was damit gemeint ist, kann man nur erahnen: Also eine Webseite, die nicht nur aus (von Suchmaschinen schwer interpretierbaren) Bildern und Flash-Animationen besteht, sondern aus gutem, altem HTML? Denn eigentlich kann eine Seite ja dann, wenn sie in einem Browser angezeigt werden kann auch von Suchmaschinen interpretiert werden. Nicht vereinbart wurde jedoch, wie die Seite gefunden werden - also bei welchen Suchbegriffen sie in den Top 100 auftauchen solle.
Bei einem erkennbaren Laien als Kunde wäre hier vielleicht eine Aufklärung angebracht gewesen. Ob eine Pflicht zur Aufklärung bestand, darf aber in meinen Augen eher bezweifelt werden.
Dennoch zeigt dieser Fall eines: Wenn Sie einen Vertrag schließen, sagen Sie
als Kunde ganz genau, was Sie wollen - und achten Sie darauf, dass das auch im Vertragstext so wiedergegeben wird. Dazu gehört wohl auch, dass man sich vorher darüber im Klaren ist, was so alles möglich ist. Der
Anbieter der Dienstleistung hingegen sollte ein Auge dafür haben, ob der Kunde Vorwissen hat oder nicht und ihm, falls nötig, die entsprechenden Informationen an die Hand geben. Erklärungsbedürftige Produkte bedürfen darüber hinaus eben der Erklärung - bieten Sie also Schulungen und Einweisungen an. Das muss ja nicht kostenlos geschehen.
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Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
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