Ob das alles mit der Versteigerung zu tun hat, die durch die Kanzlei U+C kurz vor Weihnachten durchgeführt wurde, ist fraglich. Denn es wird - jedenfalls in mir vorliegenden Schreiben - nicht etwa ein neuer Gläubiger, sondern immer noch der alte angeführt. Und das spricht eher dafür, dass es sich noch um die alten, nicht versteigerten Forderungen handeln müsste. Die Fachwelt streitet um diesen Punkt.
Seltsam ist diese Aktion allemal, denn wenn die Forderungen doch so unstreitig und problemlos durchzusetzen ist, warum macht die Kanzlei U + C das nicht einfach? Ich vermute mal, weil der Einsatz eines Inkassounternehmens einen Vorteil hat:
Die Rechtsanwälte selbst wären an das so genannte Umgehungsverbot aus § 12 Abs. 1 BORA gebunden, nach dem es einem Anwalt berufsrechtlich verboten ist, zu einem durch Anwalt vertretenen gegnerischen Mandanten direkt Verbindung aufzunehmen oder mit diesem zu verhandeln. Tja, und dieses Verbot gilt nicht für ein Inkassounternehmen, das daher direkt Kontakt aufnehmen - und Druck machen - darf.
Die Folge: Verunsicherte Mandanten, die bei mir anrufen und mich fragen, was sie denn nun machen sollen. Und vielleicht kommt es auch einmal vor, dass der Mandant ob der kurzen Fristen und des geschickten Einsatzes des Wörtchens "Schufa" Muffensausen bekommt und ohne noch einmal nachzufragen einfach bezahlt.
Die Schufa wird in dem Schreiben nämlich auch genannt. Zwar wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass nur "Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa" übermittelt würden. Der Mandant hat also eigentlich derzeit nichts zu fürchten, denn unbestritten sind die Forderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Empfänger des Schreibens anwaltlich vertreten ist und dieser Anwalt die Forderung bereits - wie eben üblich - zurückgewiesen hat. Insoweit könnte man im Guten davon ausgehen, dass die Debcon GmbH einfach nur über mögliche weitere Folgen einer Nichtzahlung aufklären will. Wie das Wörtchen Schufa aber bei den Angeschriebenen tatsächlich wirkt, steht auf einem anderen Blatt - zumal diese nicht unbedingt mit der Vorgehensweise dieser Auskunftei vertraut sind.
Unrechtes geschieht hier also wieder einmal nicht. Ein Geschmäckle bleibt bei dieser Vorgehensweise aber leider zurück. Ich bin gespannt, ob den Worten Taten folgen und tatsächlich die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden - und welche Kanzlei das dann machen wird.
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Wir haben auch solch ein schreiben bekommen, jedoch haben wir vorher noch keine Abmahnung bekommen, es kam einfach ein Inkassoschreiben per "InfoPost" gekennzeichnet ins Haus. Wir haben also keinen blassen Schimmer um was es überhaupt geht.
AntwortenLöschenGuten Tag,
AntwortenLöschenkann man mit einer Ignorierstrategie etwas falsch machen? Schließlich ist doch alles nur InfoPost. Eine mod. UE habe ich damals zu U+C geschickt.